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SWK 18, 20. Juni 2008, Seite 146

Slowakische Pflegekräfte

(BMF) - Übernimmt eine in der Slowakei ansässige Pflegerin in Österreich die Betreuung einer pflegebedürftigen Person, so ist grundsätzlich von einer gewerblichen Betätigung der Pflegekraft auszugehen (Rz. 1616 EStR). Ihre Pflegeeinkünfte fallen daher unter Artikel 7 des mit der Slowakei weiterhin anwendbaren DBA-CSSR. Die slowakischen Pflegekräfte unterliegen mit diesen Einkünften der österreichischen Besteuerung, wenn diese in inländischen Betriebsstätten im Sinn von Art. 5 DBA erzielt werden.

Vom Vorliegen einer inländischen Betriebsstätte wird auszugehen sein, wenn die Pflegetätigkeit im Wohnungsverband der pflegebedürftigen Person ausgeübt wird. Denn es steht damit eine inländische Geschäftseinrichtung (nämlich die zur Arbeitsausübung der Pflegekraft überlassenen Teile der Wohnung) zur Verfügung, durch die die Geschäftstätigkeit der gewerblich tätigen Pflegekraft ausgeübt wird (siehe in diesem Sinn auch 3. Absatz des BMF-Informationsschreibens vom , BMF-010222/0221-VI/7/2007).

Der Umstand, dass die Pflegetätigkeit in einem 14-tägigen Rhythmus ausgeübt wird und daher die Wohnung nicht durchgehend während sechs Monaten, sondern immer nur kurzfristig für jeweils 14 Tage für die ...

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