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SWK 18, 20. Juni 2008, Seite T 141
Art. 6 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2008
Das Finanzausgleichsgesetz 2008, BGBl. I Nr. 103/2007 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2008, wird wie folgt geändert:
In § 8 Abs. 1 sowie im Einleitungssatz vor § 9 Abs. 1 Z 1 wird jeweils nach der Wortfolge "die Erbschafts- und Schenkungssteuer, " die Wortfolge "die Stiftungseingangssteuer, " eingefügt.
EB: Die neue Stiftungseingangssteuer wird im Finanzausgleichsgesetz 2008 als gemeinschaftliche Bundesabgabe eingeordnet, ihre Aufteilung erfolgt nach dem einheitlichen Schlüssel.