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SWK 18, 20. Juni 2008, Seite 125

Grünes Licht des Nationalrats für das Schenkungsmeldegesetz (Gesetzestext samt Erläuterungen)

Vermögensverschiebungen sollen auch nach dem Auslaufen der Erbschafts- und Schenkungssteuer nachvollziehbar werden

Das Plenum des Nationalrates hat am mehrheitlich das Schenkungsmeldegesetz 2008 (Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden und ein Stiftungseingangssteuergesetz erlassen wird) und die Änderung der Reisegebührenvorschrift, mit der das Kilometergeld bis Ende 2009 erhöht wird, beschlossen. Im Plenum hat es gegenüber dem Finanzausschuss keine weiteren inhaltlichen Änderungen gegeben. Durch den Abänderungsantrag im Finanzausschuss wurde die umstrittene Rückerstattung der Stiftungseingangssteuer wieder gestrichen und die Eingangssteuer für neue Stiftungen von 5 % auf 2,5 % halbiert. Innerhalb von Stiftungen dürfen "Substiftungen" gegründet werden, aber nur in Übereinstimmung mit dem Zweck der Mutterstiftung.

Wir veröffentlichen im Folgenden den Gesetzestext samt Erläuterungen zur Regierungsvorlage bzw. zum Finanzausschussbericht. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.

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Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden und ein Stiftungseingangssteuergesetz erlassen wird - Schenkungsmeldegesetz 2008 (SchenkMG 2008)

Der Nationalrat hat beschlossen:


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Art. 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Art. 2 Än...

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