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SWK 18, 20. Juni 2008, Seite 123

Die EURO 2008 aus lohnsteuerlicher Sicht

Führt die Weitergabe von EM-Tickets an Mitarbeiter zu einem steuerpflichtigen Vorteil?

Stefan Schuster

Die EURO 2008 wirft steuerlich einige Fragen auf. Viele Zweifelsfragen wurden bereits beantwortet.Was passiert nun aber, wenn ein Unternehmen nicht - wie im klassischen Fall - Tickets an Geschäftspartner weitergibt, sondern auch Tickets oder gar VIP-Packages an seine Mitarbeiter abgibt? Liegt dann sogleich ein steuerpflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor?

1. Der geldwerte Vorteil

§ 25 EStG ordnet an, dass alle Bezüge und Vorteile aus dem Dienstverhältnis Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit darstellen. Ein derartiger Vorteil liegt auch bei der Weitergabe von EM-Tickets an Mitarbeiter vor.

Nicht unbedingt löst die Abgabe von Tickets sofort eine Lohnsteuerpflicht aus. § 3 Abs. 1 Z 14 EStG lässt Möglichkeiten offen, dass Tickets zumindest nicht zur Gänze der Steuerpflicht unterliegen.

2. Die Betriebsveranstaltung

Ist im Rahmen einer Betriebsveranstaltung etwa ein Matchbesuch vorgesehen, so ist der daraus sich ergebende Vorteil bis zu einem Betrag von 365 Euro jährlich pro Mitarbeiter steuerfrei. Zusätzlich sind mit der Betriebsveranstaltung empfangene Sachzuwendungen mit bis zu 186 Euro pro Jahr und Mitarbeiter steuerfrei. Ein einfaches Ticket mit beispielsweise einem damit verbundenen Essen wird in diese...

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