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SWK 11, 10. April 2008, Seite 397

Steuerpflicht von Preisgeldern für die Teilnahme an Fernsehshows?

"Dancing Stars" erzielen Einkünfte aus Leistungen

Bernhard Renner

Das Finale der bislang letzten Staffel der "Dancing Stars" hat wieder zahlreiche Zuseher vor die TV-Geräte gelockt. Shows mit Auftritten mehr oder weniger Prominenter bzw. mit hoffungsvollen Nachwuchstalenten, wie "Starmania" oder "Musical - Die Show" oder "Reality-Shows" erfreuen sich offenbar großer Beliebtheit. Die "Promis" schwangen aber nicht nur der Ehre wegen das Tanzbein: Für Teilnahme und/oder Gewinn kassierten sie nicht unerhebliche Honorare. Damit stellt sich die Frage nach einer möglichen Einkommensteuerpflicht - diesbezüglich lässt ein Urteil des deutschen Bundesfinanzhofs, der sich für die Steuerpflicht ausgesprochen hat, aufhorchen und stellt die hierzulande bisherig vorherrschende Rechtsansicht, die von Steuerfreiheit ausgeht, auf den Kopf.

1. Ausgangslage

Fernsehsendungen, in denen Prominente außerhalb ihres üblichen Betätigungsfelds aktiv werden, sind - wohl auch aufgrund erhoffter überraschender oder gar peinlicher Situationen - Quotenrenner. Während Privatsender die "Promis" in haarsträubende Situationen - etwa einen angeblichen Überlebenskampf im Dschungel - bringen, gibt es der öffentlich-rechtliche ORF - offenbar seinem gesetzlich auferlegten Kultur- und Bildun...

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