Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ÖBA 7, Juli 2016, Seite 538

Zur Zuständigkeit für Klagen von Anleihezeichner gegen Griechenland

Art 7, 26, 24 EuGVVO 2012

Das Zahlungsversprechen aus einer Inhaberschuldverschreibung ist eine freiwillige rechtliche Verpflichtung des Schuldners und damit ein vertraglicher Anspruch iSv Art 7 Nr 1 EuGVVO 2012. Insoweit ist die Zuständigkeit nach der EuGVVO eröffnet.

Aus der Begründung:

2. Im vorliegenden Fall ist im Hinblick auf den Zeitpunkt der Klagseinbringung bereits die Neufassung der EuGVVO 2012 anzuwenden (vgl Art 66 Abs 1 EuGVVO 2012; Wallner-Friedl in Czernich/Kodek/Mayr4 Art 66 EuGVVO 2012 Rz 1).

3.1 Der OGH hat zu einem vergleichbaren Fall in der E 4 Ob 227/13f ausgesprochen, dass die fehlende inländische Gerichtsbarkeit wegen Immunität des beklagten Staats ein absolutes Prozesshindernis darstelle, das in jeder Lage des Verfahrens – als auch in limine litis – wahrzunehmen ist. Die inländische Gerichtsbarkeit fehlt für Klagen gegen einen ausländischen Staat, wenn sich der geltend gemachte Anspruch auf einen hoheitlichen Akt dieses Staats bezieht (Staatshaftung). Im konkreten Fall stützten sich die Kläger auf zwei Anspruchsgrundlagen: einerseits machten sie einen Anspruch auf Erfüllung der Anleihebedingungen bzw auf Schadenersatz wegen der Nicht...

Daten werden geladen...