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Vertreterpauschale für einen angestellten Geschäftsführer
Kann ein Geschäftsführer auch "Vertreter" sein?
Pauschalierungen sollten an sich Vereinfachungen sowohl für Steuerpflichtige als auch für die abgabenfestsetzenden Finanzbehörden bewirken. Ein aktueller vom UFS entschiedener Fall zum "Vertreterpauschale"zeigt aber, dass sich daran auch zahlreiche Auslegungsprobleme knüpfen können - vor allem, wenn der Wortlaut der die Pauschalierung aussprechenden Rechtsnorm unklar ist.
1. Sachverhalt
Ein Steuerpflichtiger ist gemeinsam mit einer weiteren Person als Geschäftsführer bei einer einem international tätigen Stahlkonzern zuzuordnenden Firma angestellt. Laut Dienstverträgen bzw. Geschäftsordnungen für die Geschäftsführung sind ihm Aufgaben zugewiesen, die einerseits im Bereich des Vertriebs und Verkaufs und andererseits in anderen Bereichen, wie z. B. Unternehmensstrategie, Finanz-, Rechnungswesen und Controlling, liegen. Laut Homepage seines Arbeitgebers ist er auch für Forschung zuständig. Im Rahmen des Vertriebs und Verkaufs unterhält er regelmäßige Kontakte mit Kunden, insbesondere Großkunden, und verbringt diesbezüglich mehr als die Hälfte seiner Arbeitszeit im Außendienst.
Er beantragte das Werbungskostenpauschale gem. § 1 Z 9 der zu § 17 Abs. 6 EStG 1988 ergangenen Verordnung für die B...