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SWK 23, 15. August 2008, Seite W 129

Strafrechtliche Anmerkungen zur Redepflicht des Abschlussprüfers

Reden ist schwierig - Schweigen ist ... Haft

Martin Gärtner und Clemens Jaufer

ENRON, Parmalat und zuletzt in Österreich auch BAWAG haben - bei aller Unterschiedlichkeit im Detail - eine grundlegende Gemeinsamkeit: Im Kern dieser Wirtschaftskriminalfälle ging es um "Bilanzbetrug" verbunden mit der Ausschaltung interner Kontrollmechanismen, wodurch Managementfehler oder sogar kriminelle Handlungen des Managements verschleiert und über einen längeren Zeitraum fortgesetzt werden konnten; dadurch nahmen wiederum die betroffenen Unternehmen und/oder Dritte Schaden. Schattauerist zuzustimmen, wenn dieser schon 2006 darauf hinweist, dass - nicht zuletzt aufgrund der starken Medienpräsenz mancher Bilanzbetrugsfälle - sich die "seit jeher latent bestehende Erwartungslücke zwischen öffentlichem Anspruch und dem gesetzlichen Konzept der Abschlussprüfung noch weiter aufgetan hat".

1. Was man vom Abschlussprüfer erwartet

Die Erwartungshaltung der allgemeinen Öffentlichkeit scheint tendenziell folgender gedanklichen Linie zu folgen: Auf der Ebene der Unternehmensleitung wird entschieden, ob Riskantes oder allenfalls Verbotenes getan wird. Gesetzlich vorgesehene oder freiwillig eingerichtete Kontrollorgane sind unternehmensintern dafür verantwortlich, die Geschäftsleitung zu ...

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