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SWK 23, 15. August 2008, Seite 618

Welcher Umsatz steht im Zusammenhang mit Umsatzsteuerhinterziehungen oder sonstigen die USt betreffenden Finanzvergehen?

Zweifelsfragen zu § 12 Abs. 1 Z 1 UStG i. d. F. Abgabensicherungsgesetz 2007

Barbara Wisiak

Gemäß § 12 Abs. 1 Z 1 UStG i. d. F. BGBl. Nr. 99/2007 entfällt das Recht auf Vorsteuerabzug, wenn der Unternehmer wusste oder wissen musste, dass der betreffende Umsatz im Zusammenhang mit Umsatzsteuerhinterziehungen oder sonstigen die USt betreffenden Finanzvergehen steht. Diese als Reaktion auf die Rechtsprechung des EuGHgedachte Norm wirft nicht nur Fragen in Bezug auf den in der Literaturviel beachteten Gutglaubensschutz auf, sondern insbesondere auch hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs. So ergibt sich etwa aus dem Gesetz nicht eindeutig, wie der Zusammenhang mit einem Finanzvergehen ausgestaltet sein muss. Unter anderem kann über den Umweg des § 51 Abs. 1 lit. d FinStrG auch das Vorliegen einer formgerechten Rechnung gesetzliche Voraussetzung für den Vorsteuerabzug werden.

1. Zielsetzung des § 12 Abs. 1 Z 1 UStG

Den ErlRV zufolge hat § 12 Abs. 1 Z 1 UStG n. F. lediglich klarstellenden Charakter. Nach der Judikatur des EuGH in den Rs. Optigen und Kittel steht dem Unternehmer kein Recht auf Vorsteuerabzug zu, wenn er (im Fall des Karussellbetrugs) wusste oder hätte wissen müssen, dass der betreffende Umsatz oder ein anderer Umsatz in der Lieferkette, der dem vom Vertragspartner des Unternehmers getätigten Umsatz vorausgegangen oder nachgefolgt ist, mit einem Mehr...

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