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SWK 23, 15. August 2008, Seite 617

Begutachtungsentwurf zum Abgabenverwaltungsreformgesetz

Das BMF hat am den Entwurf für ein Bundesgesetz, mit dem die Bundesabgabenordnung, die Abgabenexekutionsordnung, das Kommunalsteuergesetz 1993 und das Grundsteuergesetz 1955 geändert werden (Abgabenverwaltungsreformgesetz - AbgVRefG), zur Begutachtung versendet. Mit dem neuen Gesetz soll eine weitgehende Vereinheitlichung der allgemeinen Bestimmungen und des Verfahrensrechts für die Erhebung der Abgaben des Bundes, der Länder und Gemeinden erreicht werden; für alle Länder einheitliche Sonderbestimmungen soll es im unbedingt erforderlichen Ausmaß geben. Vor allem im Interesse der Rechtssicherheit (insb. für die Abgabenbehörden und für die Abgabepflichtigen) sowie um die Verwendung der Judikatur (z. B. Suche in Rechtsinformationssystemen und in der Fachliteratur) nicht zu erschweren, erfolgt die legistische Umsetzung der Vereinheitlichung im Wege einer Novellierung der BAO. Dies geschieht vor allem durch die Erweiterung ihres Anwendungsbereiches auf Landes- und Gemeindeabgaben sowie durch solche Abgaben betreffende Sonderregelungen (z. B. über Mahngebühren nach § 227a BAO). Solche Sonderregelungen sind beispielsweise für Bagatellbeträge erforderlich, weil als Folge der im Allgemeinen (im Verhältnis zu Bundesabgaben) geringeren Höhe von Landes...

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