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ÖBA 7, Juli 2016, Seite 507

Negativzinsen – pacta sunt servanda?

Johann Kriegner

Häufig vereinbaren Kreditgeber mit ihren Kreditnehmern in Kreditverträgen keinen Fixzins, sondern variable Kreditzinsen mittels Zinsgleitklausel, um die Zinsen entsprechend der Veränderung der Marktverhältnisse anpassen zu können. Dabei wird der Sollzinssatz an einen bestimmten Indikator wie zB den Euribor oder Libor gebunden. Aufgrund der derzeitigen Geldmarktverhältnisse könnte es geschehen, dass diese Indikatoren so deutlich ins Negative rutschen, dass der Sollzinssatz selbst unter Hinzurechnung des Aufschlages negativ bleibt mit dem Ergebnis, dass dann der Kreditgeber Zinsen an den Kreditnehmer zu zahlen hätte. Ob dies tatsächlich auch rechtlich möglich ist, soll durch diesen Beitrag geklärt werden.

In loan agreements, lenders often-times prefer to not arrange for a fixed interest with borrowers but for flexible interest rates via an interest indexation clause in order to adapt the interest according to the changes in the markets. Thereby, the lending rate is tied to a specific index, eg Euribor or Libor. The situation on current money markets could result in substantially negative indices and as a consequence negative lending rates – even under application of the premium. The c...

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