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Spekulationsverluste aus Devisentermingeschäften
Spekulationsverluste aus Devisentermingeschäften (§ 30 EStG)
Da Geschäfte, bei denen der Wille der Vertragsparteien nur auf die Erzielung von Gewinnen aus Kursdifferenzen gerichtet ist, erst ab dem Jahr 2000 unter § 30 Abs. 1 Z 2 EStG i. d. F. StReformG 2000 fallen, können Verluste aus solchen Geschäften, die bereits 1999 erzielt worden sind, nicht mit anderen Spekulationsgewinnen ausgeglichen werden. Mangels gesetzlicher Rückwirkung der Änderung lässt sich aus der Gesetzesänderung nicht ableiten, dass es sich nur um eine authentische Interpretation des Gesetzgebers handelt ().