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ÖBA 7, Juli 2016, Seite 484

Delegierte Verordnung zur Präzisierung von MREL

Am wurde der Entwurf der DelVO der Europäischen Kommission zur Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten (MREL) veröffentlicht.

Das Ziel der MREL ist die Umwandlung von Fremdkapital im Abwicklungsfall zum Verlustausgleich und zur Anhebung der Eigenmittel auf ein Niveau, das den Fortbestand des Instituts erlaubt. Dazu wird die MREL-Quote von der Abwicklungsbehörde mittels eines Sechs-Stufen-Ansatzes festgelegt:

Verlustabsorptionsfähigkeit

Der Verlustabsorptionsbetrag soll gewährleisten, dass ein Institut planmäßig saniert oder geordnet abgewickelt werden kann. Dieser Posten enthält die Kapitalanforderungen gem CRR/CRD IV und kann im Bedarfsfall zusätzlich angehoben oder verringert werden.

Rekapitalisierungspuffer

Darunter wird jener Betrag verstanden, den die Abwicklungsbehörde nach Durchführung der Abwicklung für notwendig hält, um die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel wieder zu erreichen. Wird eine Abwicklung des Instituts als glaubwürdig und durchführbar angesehen, kann der Rekapitalisierungspuffer mit Null angesetzt werden. Ist eine Abwicklung aufgrund der Systemrelevanz des Instituts nicht möglich, kann die MREL-Quote in...

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