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FMA-Entwurf zur Änderung der Emittenten-Compliance-Verordnung 2007
Am veröffentlichte die FMA einen Verordnungsentwurf zur Änderung der Emittenten-Compliance-Verordnung 2007 (ECV 2007). Der vorliegende Entwurf ist eine Begleitmaßnahme zur Marktmissbrauchsverordnung (VO 2014/596/EU – MAR).
Der Anwendungsbereich der ECV 2007 wird nunmehr auf jene Emittenten ausgedehnt, deren Aktien eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt im Inland oder bereits gestelltem Zulassungsantrag.
Einbeziehung in den Handel an einem multilateralen Handelssystem (MTF) im Inland oder bereits gestelltem Zulassungsantrag.
Die Definition einer Insiderinformation bezieht sich nunmehr auf Art 7 MAR. Im Vergleich zur vorherigen Definition kommt es zu geringfügigen inhaltlichen Änderungen. Darüber hinaus werden die Finanzinstrumente des Emittenten um Anteile und Schuldtitel des Emittenten sowie davon abgeleitete Derivate erweitert.
Der Verordnungsentwurf sieht auch eine Veränderung der Sperrfristen und Handelsverbote vor. Demnach dürfen Personen aus Vertraulichkeitsbereichen 30 Tage (derzeit 21 Tage) vor Ankündigung eines Jahresfinanzberichts keine Orders in Finanzinstrumente des Emittenten erteilen. Als Datum des Inkrafttretens ist der vorgesehen.