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ÖBA 7, Juli 2016, Seite 483

Entwurf der Datenmodellverordnung 2016

Die bestehende DatenmodellVO 2015 soll durch eine neue DatenmodellVO 2016 ersetzt werden. Sie schreibt ein technisches Meldeformat (Datenmodell) vor, durch das die Meldepflichtigen ihren Meldeverpflichtungen in standardisierter, elektronischer Form nachkommen können. Am gab die EZB eine Stellungnahme zum Verordnungsentwurf ab. Unter einem Datenmodell versteht man ein technisches Meldeformat, das die Erhebung von Meldedaten auf Basis von Einzelgeschäften ermöglicht, die in einer Datenmatrix abgebildet werden. Die Meldungen an die OeNB haben elektronisch zu erfolgen und sind gemäß den Templates zu gliedern.

Durch den Verordnungsentwurf werden keine neuen meldepflichtigen Daten festgelegt. Neben den bisherigen Meldeinhalten werden jedoch auch finanzmarktstabilitätsrelevante Daten auf unkonsolidierter Ebene einbezogen. Meldepflichtige sind einlagenentgegennehmende Unternehmen gemäß der EZB-Monetärstatistik-VO. Diese haben Meldungen zu Krediten, Einlagen und Sachkonten, Wertpapieren und Prüf- und Kontrollwerten zu erstatten. Die Meldungen sind entsprechend der Zugehörigkeit des Meldepflichtigen zu den diversen, in der Verordnung angeführten Melderkreisen und nach einem oder meh...

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