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Begünstigter Veräußerungsgewinn bei anschließender Tätigkeit für den Betriebserwerber
BFH: Analoge Sichtweise bei freien Berufen und Gewerbebetrieben
Nach Ansicht des deutschen Bundesfinanzhofs liegt eine einkommensteuerlich begünstigte Betriebsveräußerung auch dann vor, wenn der Übertragende als selbständiger Unternehmer nach dem Unternehmensverkauf beratend für den Erwerber tätig wird.Er hat nämlich seine bisherige gewerbliche Tätigkeit vollständig eingestellt, sich eine neue Einkunftsquelle erschlossen und Unternehmerinitiative nur noch im Rahmen seines neu gegründeten Gewerbebetriebs "Beratertätigkeit" entfaltet.
1. Sachverhalt
Ein Steuerpflichtiger veräußerte seinen Gewerbetrieb an einen Mitarbeiter, nachdem ihm eine Berufsunfähigkeitsrente bewilligt worden war. Veräußerer und Erwerber schlossen zur gleichen Zeit einen Beratervertrag, wonach der Veräußerer den Erwerber in Fragen der Unternehmensführung und Akquisition zu beraten hatte. Als Vergütung waren ein fixes sowie ein umsatzabhängiges Entgelt vereinbart.
Das Finanzamt gewährte für den Veräußerungsgewinn keine Begünstigungen. Auch das Finanzgericht wies die dagegen erhobene Klage ab. Der Veräußerungsgewinn sei deshalb nicht steuerbegünstigt, weil der Veräußerer seine bisherige Tätigkeit nach der Veräußerung der Aktiva und Passiva nicht beendet, sondern über den geschloss...