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EuGH: MwSt: Rückerstattungsanspruch
• Mehrwertsteuer: Rückerstattungsanspruch bei irrtümlicherweise zu hoher Besteuerung
Urteilstenor des EuGH:
1. Hat ein Mitgliedstaat nach Art. 28 Abs. 2 der 6. MwSt-RL vor und nach den Änderungen durch die RL 92/77/EWG im nationalen Recht eine Steuerbefreiung mit Erstattung der Vorsteuer bezüglich bestimmter festgesetzter Leistungen beibehalten, so besteht kein unmittelbar durchsetzbarer gemeinschaftsrechtlicher Anspruch des Wirtschaftsteilnehmers, der solche Leistungen erbringt, darauf, dass diese Leistungen zu einem Mehrwertsteuersatz von null besteuert werden.
2. Hat ein Mitgliedstaat nach Art. 28 Abs. 2 der 6. MwSt-RL vor und nach ihrer Änderung durch die RL 92/77 im nationalen Recht eine Steuerbefreiung mit Erstattung der Vorsteuer bezüglich bestimmter festgesetzter Leistungen beibehalten, aber sein nationales Recht irrtümlicherweise so ausgelegt, dass bestimmte Leistungen, die der Befreiung mit Erstattung der Vorsteuer nach seinem nationalen Recht unterliegen, dem normalen Steuersatz unterworfen wurden, so sind die allgemeinen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts, inklusive des Grundsatzes der steuerlichen Neutralität, so anzuwenden, S. R 64dass sie dem Wirtschaftsteilnehmer, der diese L...