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SWK 32, 10. November 2008, Seite 62

Vorsorgescheck

Ein Vorsorgescheck stellt tatsächlich keine Sachzuwendung im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 14 EStG 1988, sondern eine Bargeldzuwendung (in Höhe der Prämie) dar. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass Versicherungsnehmer - zumindest solange das Dienstverhältnis aufrecht ist - der Arbeitgeber ist. - (§ 3 Abs. 1 Z 14 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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