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SWK 32, 10. November 2008, Seite 62

Hundeabgabe NÖ

Nach dem Niederösterreichischen Hundeabgabegesetz rechtfertigt das in einem Gebäude gelagerte zahntechnische Material als "Warenvorrat" jedenfalls nicht einen Wachhundeeinsatz. - (§ 3 NÖ Hundeabgabegesetz 1979), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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