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Hundeabgabe NÖ
• Nach dem Niederösterreichischen Hundeabgabegesetz rechtfertigt das in einem Gebäude gelagerte zahntechnische Material als "Warenvorrat" jedenfalls nicht einen Wachhundeeinsatz. - (§ 3 NÖ Hundeabgabegesetz 1979), (Abweisung)
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