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SWK 32, 10. November 2008, Seite 61

Minderheitsbeteiligung

Eine ausländische Minderheitsbeteiligung unter 25 % stellt typischerweise eine reine Kapitalinvestition dar und entspricht damit nicht einem aktiven operativen Engagement mittels einer Tochtergesellschaft. In dieser Hinsicht ist eine solche Beteiligung vergleichbar der im Abs. 3 des § 10 KStG 1988 angesprochenen Beteiligung, zumal der Abs. 3 gerade auf nicht operative Konstellationen (insbesondere verzinsliche Veranlagung von Kapital) abstellt. - (§ 10 KStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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