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Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 geht in Begutachtung
Das Justizministerium hat seinen Entwurf zu einem Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 (ARÄG 2009) zur Begutachtung versandt. Dieses dient der Umsetzung der EU-Richtlinie 2007/36/EG über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsenotierten Gesellschaften ("Aktionärsrechterichtlinie"). Diese Richtlinie erleichtert Aktionären von börsenotierten Gesellschaften die grenzüberschreitende Wahrnehmung ihrer Informations- und Mitbestimmungsrechte auch ohne persönliche Anwesenheit in der Hauptversammlung. Die Begutachtungsfrist endet am .