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SWK 32, 10. November 2008, Seite 163

Fußballvereine auch in der Sozialversicherung im "Abseits"

Gemäß § 49 Abs. 7 ASVG kann vom Sozialminister nach Anhörung des Hauptverbandes und der Interessenvertretungen der Dienstnehmer und Dienstgeber für im Sport- und Kulturbereich Beschäftigte festgestellt werden, ob und inwieweit pauschalierte Aufwandsentschädigungen nicht als Entgelt i. S. d. Abs. 1 gelten, sofern die jeweilige Tätigkeit nicht den Hauptberuf und die Hauptquelle der Einnahmen bildet. Aufgrund dieser gesetzlichen Grundlage wurde die Verordnung über beitragsfreie pauschalierte Aufwandsentschädigungen, BGBl. II Nr. 409/2002, erlassen. Die rechtliche Problematik liegt in der Auslegung des Begriffes "Aufwandsentschädigungen". Neuerdings wird von einigen Gebietskrankenkassen unter Berufung auf eine Anfragenbeantwortung beim Sozialministerium nämlich die Ansicht vertreten, dass die bezahlten Aufwendungen jedenfalls durch Belege nachzuweisen und bezahlte Kilometergelder für Trainings und Heimspiele jedenfalls sozialversicherungspflichtig sind. Kritisch äußert sich Mag. Rainer Hack in einem Beitrag im Oktober-Heft der ASoK.

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