Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 32, 10. November 2008, Seite 876

EuGH zur Mehrwertsteuerbefreiung für Dienstleistungen an Sportvereine

EuGH zur Mehrwertsteuerbefreiung für Dienstleistungen an Sportvereine. Dienstleistungen, die unter anderem im Rahmen von Sportarten erbracht werden, die in Personenzusammenschlüssen oder in Sportvereinen ausgeübt werden, können grundsätzlich unter die Mehrwertsteuerbefreiung fallen. Dafür müssen drei Bedingungen erfüllt sein: Von der Steuer befreit sind Dienstleistungen, die von einer Einrichtung ohne Gewinnstreben erbracht werden, mit dem Sport in engem Zusammenhang stehen und für seine Ausübung unerlässlich sind. Außerdem müssen die tatsächlichen Begünstigten dieser Leistungen die Personen sein, die den Sport ausüben. Dienstleistungen, die diese Kriterien nicht erfüllen, insbesondere solche für Sportvereine und deren Betrieb, wie z. B. Beratungen im Bereich des Marketings und der Gewinnung von Sponsoren, können hingegen nicht von der Steuer befreit werden (, Canterbury Hockey Club und Canterbury Ladies Hockey Club).

Daten werden geladen...