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SWK 32, 10. November 2008, Seite 867

Konterkariert eine Ausschlussfrist für die Ausübung des Vorsteuerabzuges den Neutralitätsgrundsatz des Mehrwertsteuersystems?

Eine Entscheidungsanmerkung

Miriam Hofer

In seinem Urteil in der Rs. Ecotrade SpAvom hebt der EuGH die Bedeutung des Vorsteuerabzuges und des Neutralitätsprinzips im gemeinsamen Mehrwertsteuersystem erneut hervor, indem er bestätigt, dass die bloße Nichterfüllung von Förmlichkeiten betreffend Reverse-Charge-Umsätze nicht zu einem Verlust des Vorsteuerabzugsrechts führen darf. Gleichzeitig befindet er jedoch das Setzen einer Ausschlussfrist für die Ausübung des Vorsteuerabzuges, die den Verlust desselben nach sich zieht, als gemeinschaftsrechtskonform. Die Autorin behandelt im vorliegenden Beitrag die Frage, wie diese Aussage des EuGH mit dem Neutralitätsgrundsatz als Auslegungsmaxime der Richtlinie vereinbar ist.

1. Vorsteuerabzug als Kernstück des Mehrwertsteuersystems

Als Wesenselement des Mehrwertsteuersystems steht der Vorsteuerabzug gem. Art. 17 Abs. 2 der 6. MwSt-RL dem Steuerpflichtigen zu, soweit er als solcher Gegenstände und Dienstleistungen für Zwecke seiner besteuerten Umsätze verwendet. Durch den vollständigen und sofortigen Vorsteuerabzug soll der Unternehmer von der im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit geschuldeten oder entrichteten Umsatzsteuer vollständig entlastet werden. Grundsätzlich soll die Ums...

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