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Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen von Unternehmens(ver)käufen
Wie Interessensgegensätze auf einen einheitlichen Nenner gebracht werden können
In Österreich stehen in den nächsten Jahren rund 50.000 Betriebsübernahmen an,das sind rund 25 Prozent aller kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), wobei rund 440.000 Arbeitsplätze betroffen sind.Aus steuerlicher Sicht ergeben sich zwischen Verkäufer und Käufer unterschiedliche Interessen. Der Verkäufer möchte naturgemäß eine Minimierung der Veräußerungsgewinnbesteuerung, der Käufer möchte den erworbenen Firmenwert und die stillen Reserven steuerlich absetzen. Ebenso ist der Abzug der Finanzierungskosten, der Beratungskosten und der Geldbeschaffungskosten für den Käufer wichtig. Die Erhaltung von allfälligen Verlustvorträgen liegt ebenfalls im Interesse des Käufers. Die in Österreich durch die Steuerreform 2005 mögliche Gruppenbesteuerung spielt im Zusammenhang mit Unternehmensübertragungen eine nicht unwesentliche Rolle. Das Umgründungssteuerrecht als "lex specialis" bietet eine Menge von Gestaltungsmöglichkeiten im Steuerrecht, daher hat es als Instrument im Rahmen von Unternehmensübertragungen eine enorme Bedeutung.
1. Verkauf eines Einzelunternehmens oder eines Mitunternehmeranteiles
Der Veräußerungsgewinn ist nur insoweit steuerpflichtig, als er für den ganzen Betrieb (bei ein...