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SWK 32, 10. November 2008, Seite 858

Begünstigte Auslandstätigkeit auch bei ausländischem Betrieb

Der in Österreich ansässige Berufungswerber übt eine Bautätigkeit für ein Schweizer Bauunternehmen in der Schweiz aus. Aufgrund der Änderung des DBA Schweiz mit steht Österreich das Besteuerungsrecht zu.

Steuerfreiheit für begünstigte Auslandstätigkeit steht in gemeinschaftskonformer Interpretation entgegen dem Wortlaut des § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 auch Arbeitnehmern zu, die nicht bei einem ausländischen Betrieb, sondern bei einem Betrieb im übrigen Gemeinschaftsgebiet, im Gebiet des EWR und - aufgrund des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizer Eidgenossenschaft andererseits (FZA - Freizügigkeitsabkommen) - auch in der Schweiz beschäftigt sind, sofern die übrigen Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 Z 10 leg. cit. erfüllt sind.

Der Begriff der Auslandstätigkeit wurde durch das Gemeinschaftsrecht nicht verdrängt, sodass er nach den nationalen Auslegungsregeln zu interpretieren ist (vgl. ; , Fratelli Costanzo; ).

Ausland ist somit jedes Gebiet, welches außerhalb des Staatsgebiets liegt, von dem aus die Betrachtung erfolgt. Somit ist die Schweiz, weil sie nicht Teil des Bundesgeb...

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