Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 32, 10. November 2008, Seite 192

2. Abgabenänderungsgesetz 2008 beschlossen

Am wurde im Finanzausschuss (unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages) und im Plenum des Nationalrates ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz und das Zollrechts-Durchführungsgesetz geändert werden - 2. Abgabenänderungsgesetz 2008 (2. AbgÄG 2008) -, beschlossen. Das 2. AbgÄG 2008 enthält EU-rechtlich gebotene Anpassungen im Steuer- und Zollrecht. Im Wesentlichen werden Höchstmengen und Höchstgrenzen für Waren festgelegt, die von Reisenden aus Drittländern eingeführt werden. Für Wein soll künftig eine Höchstmenge von 4 Litern (bisher 2) gelten, die steuerfrei eingeführt werden darf. Für Bier gilt eine Höchstmenge von 16 Litern, die bisherigen Einschränkungen für Kaffee, Tee und Edelmetalle entfallen, die Höchstgrenze für "andere Waren" wird von 175 Euro auf 430 Euro für Flugreisende und 300 Euro für andere Reisende angehoben. Für Reisende unter 15 Jahren ist eine Höchstgrenze von 150 Euro vorgesehen.

Daten werden geladen...