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Nationalrat verabschiedet Paket zur Konjunkturbelebung
Der neu gewählt Nationalrat hat in seiner konstituierenden Sitzung ein Konjunkturbelebungsgesetz 2008 beschlossen. Durch die darin enthaltenen Maßnahmen werden nach den Erläuterungen zur Regierungsvorlage (5 BlgNR 24. GP) konjunkturbelebende und -stabilisierende Effekte über Liquiditätshilfe bzw. Liquiditätsschaffung erwartet. Dadurch sollen die Auswirkungen der Finanzkrise gemildert, die Beschäftigung gesichert, Arbeitsplätze geschaffen und der Wirtschaftsstandort Österreich stabilisiert werden. Im Einzelnen sind die Schaffung eines Mittelstandsfonds für Wachstumsprojekte bei der aws, die Nutzung der KMU-Initiative der Europäischen Investitionsbank, die Erhöhung der Haftungsrahmen der aws, die Vergabe von Darlehen - z. B. EIB-Darlehen für Forschungs- und Technologieprojekte - sowie die Inanspruchnahme von Darlehen europäischer Fördergesellschaften für Energie- und Energieeffizienzmaßnahmen vorgesehen. Durch die Anhebung des staatlich geförderten Betrages (Höchstbetrag, für den die Einkommensteuer erstattet wird) sollen überdies den Bausparkassen höhere Mittel zugeführt werden.