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SWK 4, 5. Februar 2008, Seite S 239

Einleitung

Die Umsatzsteuererklärung 2007 ist, ebenso wie dies für Umsatzsteuervoranmeldungen bereits geltendes Recht ist, grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Zur Vermeidung von unzumutbaren Härten besteht eine generelle Verpflichtung zur elektronischen Einreichung nur für diejenigen Steuerpflichtigen, die über einen Internetanschluss verfügen und aufgrund der 100.000-€-Umsatzgrenze (§ 21 Abs. 4 UStG in Verbindung mit der Verordnung BGBl. II Nr. 462/2002) ohnehin schon zur elektronischen Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet sind (VO BGBl. II Nr. 192/2004). Dabei gilt diese „Vermutung der Unzumutbarkeit“ jedoch nicht nur für jene Steuerpflichtigen, die die Steuererklärung selbst einreichen, sondern auch für den zur Abgabe beauftragten steuerlichen Vertreter.

Bei der elektronischen Übermittlung wird die Erklärung entweder im so genannten Dialogverfahren am Bildschirm ausgefüllt und online übermittelt oder als von einer Software beim Einreichenden erstellte (XML-)Datei über FinanzOnline geschickt. Diese Online-Versionen der Steuererklärungen können unter http://finanzonline.bmf.gv.at aufgerufen werden. Der Zugang zu FinanzOnline kann durch Verwendung einer Bürgerkarte oder durch Eingabe d...

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