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Einleitung
Im Folgenden wird die Körperschaftsteuererklärung für unbeschränkt Steuerpflichtige, die zur Führung von Büchern nach den Vorschriften des Handelsrechts verpflichtet sind (Formular K 1), besprochen. Weitere Erläuterungen enthalten die „Erläuterungen für das Ausfüllen“ der Körperschaftsteuererklärungen (K 4).
Für die Veranlagung 2007 sind die Körperschaftsteuerrichtlinien 2001in der Fassung des Erlasses GZ BMF-010216/0038-VI/6/2007 vom zu berücksichtigen, die als Zusammenfassung des geltenden Rechts anzusehen sind. Zu den aktuellen Änderungen im Bereich der Körperschaftsteuer, Gruppenbesteuerung und bei Umgründungen siehe auch den Beitrag von GernotAigner, BabettePrechtlundMichaelTumpel in SWK-Heft 1/2008, Seite T 4. Wir verweisen für Detailfragen insbesondere auch auf das SWK-Spezial Körperschaftsteuer 2008.Die Körperschaftsteuererklärung 2007 ist, wie bereits bei der Einkommensteuererklärung ausgeführt, grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Zu den Einzelheiten siehe bei der Einkommensteuererklärung. Im Körperschaftsteuerformular K 1 sowie in der Ausfüllhilfe K 4 wird bei fast allen Positionen auf das Einkommensteuerformular hingewiesen. Daher entfallen nähere Ausführungen d...