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Seite 3 der Beilage E 1a
B32
Korrekturen zu Abschreibungen auf das Anlagevermögen (z. B. AfA)
Hier sind insbesondere jene vorgenommenen Korrekturen einzutragen, die sich aus § 8 (z. B. zwingende steuerrechtliche Mindestnutzungsdauer bei Gebäuden und Pkws) sowie – in Bezug auf die AfA – aus § 20 Abs. 1 Z 2 lit. b („Luxustangente“ bei Kraftfahrzeugen) ergeben. Zu den Korrekturen bei den Betriebskosten von Luxusfahrzeugen siehe Punkt 31 der Erläuterungen zur Beilage E 1a. Zuführungen zu einem Leasingaktivposten gemäß § 8 Abs. 6 Z 2 sind in Kennzahl 9270einzutragen.