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SWK 4, 5. Februar 2008, Seite 149

Seite 3 der Einkommensteuererklärung

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Veräußerungsgewinne, die in den Einkünften aus Gewerbebetrieb enthalten sind, können in den Kennzahlen 327, 328 und 317 von der normalen Versteuerung ausgeschieden werden (siehe Seite S 139 f. und S 143). Bei Kennzahl 326 sind 1/3-, 1/5- oder 1/10-Teilbeträge aus Vorjahren anzusetzen.

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Beteiligungserträge (Kennzahl 784) siehe Ausführungen bei Anm. 16.

Ausländische Kapitalerträge (Kennzahl 785) siehe Ausführungen bei Anm. 17.

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Einkünfte im Zusammenhang mit dem BSVG (Kennzahlen 491 und 492)

Die Angaben unter den Kennzahlen 491 und 492 dienen der Zusammenarbeit der Finanzverwaltung mit der Sozialversicherung (siehe Anlage 2 zum Bauern-Sozialversicherungsgesetz, BSVG).

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Zusätzliche Angaben

Auf Seite 3 der Steuererklärung sind nun alle jene Begünstigungen anzuführen, die bei den betrieblichen Einkünften (Land- und Forstwirtschaft, selbständige Arbeit und Gewerbebetrieb) abgesetzt worden sind. Beachten Sie, dass die Eintragung an dieser Stelle Voraussetzung für die Berücksichtigung ist.

Kennzahl 744: „Frascati“-Forschungsfreibetrag nach § 4 Abs. 4 EStG (siehe Erläuterungen auf Seite S 127);

Kennzahl 445: Forschungsfreibetrag für volkswirtschaftlich wertvolle Erfindungen nach § 4 Abs. 4 Z 4a EStG;

S. 200Kennzahl 797: Forschungsfreibetrag ...

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