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SWK 4, 5. Februar 2008, Seite S 149

Seite 3 der Einkommensteuererklärung

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Veräußerungsgewinne, die in den Einkünften aus Gewerbebetrieb enthalten sind, können in den Kennzahlen 327, 328 und 317 von der normalen Versteuerung ausgeschieden werden (siehe Seite S 139 f. und S 143). Bei Kennzahl 326 sind 1/3-, 1/5- oder 1/10-Teilbeträge aus Vorjahren anzusetzen.

25

Beteiligungserträge (Kennzahl 784) siehe Ausführungen bei Anm. 16.

Ausländische Kapitalerträge (Kennzahl 785) siehe Ausführungen bei Anm. 17.

26

Einkünfte im Zusammenhang mit dem BSVG (Kennzahlen 491 und 492)

Die Angaben unter den Kennzahlen 491 und 492 dienen der Zusammenarbeit der Finanzverwaltung mit der Sozialversicherung (siehe Anlage 2 zum Bauern-Sozialversicherungsgesetz, BSVG).

27

Zusätzliche Angaben

Auf Seite 3 der Steuererklärung sind nun alle jene Begünstigungen anzuführen, die bei den betrieblichen Einkünften (Land- und Forstwirtschaft, selbständige Arbeit und Gewerbebetrieb) abgesetzt worden sind. Beachten Sie, dass die Eintragung an dieser Stelle Voraussetzung für die Berücksichtigung ist.

Kennzahl 744: „Frascati“-Forschungsfreibetrag nach § 4 Abs. 4 EStG (siehe Erläuterungen auf Seite S 127);

Kennzahl 445: Forschungsfreibetrag für volkswirtschaftlich wertvolle Erfindungen nach § 4 Abs. 4 Z 4a EStG;

S. S 200Kennzahl 797: Forschungsfreibetrag ...

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