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SWK 4, 5. Februar 2008, Seite 132

Die Einkommensteuererklärung (Vordruck E 1)

Wenn Sie im vergangenen Jahr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hatten und nicht die im unten stehenden Absatz „Wann müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben?“ angeführten Voraussetzungen vorliegen, kommt die Abgabe einer „Erklärung zur Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung“ auf dem Formular L 1 in Betracht (siehe den Abschnitt „Die Arbeitnehmer-Einkommensteuererklärung für 2007“, Seite S 221).

Wenn Sie beschränkt steuerpflichtig sind, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung nur abgeben,

wenn Sie vom Finanzamt dazu aufgefordert werden oder

wenn die gesamten inländischen Einkünfte, die gemäß § 102 EStG zur Einkommensteuer zu veranlagen sind, mehr als 2.000 € betragen haben (§ 42 EStG).

Im Folgenden wird das Formular E 1, das ist das Einkommensteuererklärungsformular für unbeschränkt steuerpflichtige Personen, für die keine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen ist, näher besprochen. Bei der Veranlagung beschränkt Steuerpflichtiger ist die 8.000-Euro-Regelung gemäß § 102 Abs. 3 EStG zu beachten.

Die Einkommensteuererklärung 2007 ist, ebenso wie dies für die Umsatzsteuererklärung bereits geltendes Recht ist, grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Zur Vermeidung von unzumutbaren Härten wurde eine gene...

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