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SWK 4, 5. Februar 2008, Seite 100

Wie der Gewinn ermittelt wird

Die steuerpflichtigen Einkünfte (Gewinn oder Verlust) bei den Einkunftsarten 1–3 (Land- und Forstwirtschaft, selbständige Arbeit, Gewerbebetrieb) können festgestellt werden durch

Bilanzierung oder

Überschussrechnung oder

Pauschalierung.

Mehr noch als bisher sind die Bilanzierung und die korrekte Gewinnermittlung für 2007 zu einer schwierigen Kunst geworden. Durch die letzten Novellen wurden Sonderbestimmungen geschaffen, die bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinnes anzuwenden sind, jedoch nicht den handelsrechtlichen und bisher üblichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung entsprechen.

Außerdem ist zu beachten, dass viele gesetzliche Regelungen, die im Laufe des Jahres 2007 erlassen wurden, bereits für die Veranlagung 2007 anzuwenden sind.

Bilanzierung

Der Gewinn ist noch 2007 durch Aufstellung einer Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (Jahresabschluss) zu ermitteln, wenn

a)

eine Rechnungslegungspflicht nach dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) besteht oder

b)

wenn Sie freiwillig Bücher führen.

Ab 2007 wird mit dem UGB nicht mehr auf die Protokollierung im Firmenbuch, sondern auf die Rechnungslegungspflicht nach § 189 UGB abgestellt. Mit der Anknüpfung an die Rechnungslegungspflicht nach § 189 UGB soll eine Übereinstimmung des An...

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