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SWK 19, 1. Juli 2008, Seite 38

Abrechnungsbescheidverfahren

Die Frage der Rechtmäßigkeit von Buchungen ist nicht im Rückzahlungsverfahren, sondern auf Antrag des Abgabepflichtigen im Abrechnungsbescheidverfahren (§ 163 WAO) zu klären. Erst nach Verwendung gemäß § 162 Abs. 1 WAO verbleibende Guthaben sind auf Antrag oder von Amts wegen rückzahlbar. - (§ 163 WAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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