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SWK 19, 1. Juli 2008, Seite R 38

Anzeigenabgabe Wien

Eine Anzeigenabgabepflicht in Wien besteht bereits dann, wenn auch nur einer der im § 1 Abs. 2 Wr. Anzeigenabgabegesetz (AnzAbgG) angeführten Tatbestände in Wien verwirklicht ist. - (§ 1 Abs. 2 Wr. AnzAbgG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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