Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 19, 1. Juli 2008, Seite 38

Anzeigenabgabe Wien

Eine Anzeigenabgabepflicht in Wien besteht bereits dann, wenn auch nur einer der im § 1 Abs. 2 Wr. Anzeigenabgabegesetz (AnzAbgG) angeführten Tatbestände in Wien verwirklicht ist. - (§ 1 Abs. 2 Wr. AnzAbgG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
Daten werden geladen...