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SWK 19, 1. Juli 2008, Seite 37

Schenkung: Widerruf

Beim Rücktritt vom Vertrag wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage handelt es sich nicht um einen Widerruf einer Schenkung im Sinn des § 33 lit. a ErbStG. - (§ 33 lit. a ErbStG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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