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SWK 19, 1. Juli 2008, Seite 37

Bescheid: Adressat

Ist die Bezeichnung des Adressaten einer Erledigung nicht zweifelsfrei, ist dem Gebot des § 93 Abs. 2 BAO nicht entsprochen und kann der Erledigung nicht Bescheidcharakter beigemessen werden. - (§ 93 Abs. 2 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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