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SWK 19, 1. Juli 2008, Seite 534

Einladungen zu Sport-, Unterhaltungs- oder Kulturveranstaltungen

Liegen steuerbare Umsätze vor?

Caroline Kindl

Die EURO 2008 ist vorbei und damit einer der größten Sponsor- und Marketingevents. Um Klarheit zur steuerlichen Behandlung von Tickets für die EURO 2008 zu schaffen, hat das BMF eine Information hiezu veröffentlicht.Eine Allgemeingültigkeit dieser Information scheint jedoch schon wegen der Außergewöhnlichkeit dieses Ereignisses nicht gerechtfertigt.

Da auch zahlreiche andere Sport-, Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen in Österreich wunderbare Gelegenheiten bieten, Kontakte zu knüpfen oder zu intensivieren, stellt sich die Frage nach deren steuerlicher Behandlung. Im Konkreten soll die unentgeltliche Weitergabe von Tickets und Eintrittskarten untersucht werden.

1. Einladungen für Geschäftspartner

Ein Unternehmer, welcher einen Geschäftspartner zu einer renommierten Kulturveranstaltung einlädt, tut dies meist, um geschäftliche Kontakte zu pflegen oder neue Aufträge abzuschließen. Dennoch lässt sich ein gewisser repräsentativer Zweck nicht absprechen, wodurch die Ausgaben für die Beschaffung von Eintrittskarten für Geschäftsfreunde nichtabzugsfähigen Repräsentationsaufwand darstellen.

Umsatzsteuerrechtlich wird sodann der Vorsteuerabzug verwehrt, da Entgelte, welche aus ertragsteuerl...

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