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SWK 19, 1. Juli 2008, Seite T 154

Tätigkeitsbericht des VwGH für 2007

Auch im Jahr 2007 hat sich die seit Jahren krisenhafte Situation weiter zugespitzt: Nach einer Steigerung der Zahl der eingehenden Beschwerden im Jahr 2006 um etwa 15 % gegenüber 2005 (und bei den Anträgen auf aufschiebende Wirkung um etwa 46 %) war 2007 ein neuerlicher Anstieg (bei den Beschwerden um ca. 33 % auf 9.924, bei den Anträgen auf aufschiebende Wirkung um ca. 43 % auf 5.066) zu verzeichnen. Erstmals seit vielen Jahren übersteigt die Zahl der unerledigten Beschwerden am Jahresende die Marke von 10.000 (11.286 offene Beschwerdefälle zum ). Die durchschnittliche Erledigungsdauer der 3.325 mit Sachentscheidung (Erkenntnis) erledigten Bescheidbeschwerden betrug (vom Tag des Einlangens bis zum Tag der Beschlussfassung im Senat) etwa 19 Monate (bis 1995 konstant rund 11, 1996 13, 1997 14, 1998 17, 1999 18, 2000 20, 2001 19, 2002 21, 2003 22, 2004 22, 2005 21 und 2006 rund 20 Monate), bei den 13 mit Sachentscheidung erledigten Säumnisbeschwerden rund 25 Monate (etwa 27 Monate im Vorjahr). Von den im Jahr 2007 erledigten Beschwerdesachen betrafen 594 den Bereich Abgaben, 107 den Bereich Gebühren und Verkehrsteuern, 146 das Gewerberecht, 213 den Bereich Sozialversicherung, 2.690 d...

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