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SWK 19, 1. Juli 2008, Seite 154

Schweizer Finanzierungsbetriebsstätten

(BMF) - Aufgrund eines Verständigungsverfahrens mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung wurde die in EAS 2891 dargelegte rechtliche Beurteilung von schweizerischen Finanzierungsbetriebstätten in Bezug auf die Auswirkungen des "AOA" (Authorized OECD Approach) geändert. Dadurch ist der Erlass vom , BMF-010221/2197-IV/4/2007, gegenstandslos geworden.

In der Frage der Gewinnabgrenzung bei schweizerischen Finanzierungsbetriebstätten ist gemäß Artikel 25 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung ein Verständigungsverfahren durchgeführt worden. Das BM für Finanzen hat sich demnach der schweizerischen Auffassung angeschlossen, dass der "AOA" nicht als rechtsverbindliche Grundlage für eine Änderung einer bisher gegenteilig geübten Verwaltungspraxis herangezogen werden soll. Hierzu hätte es daher einer auf Verordnungsstufe stehenden Durchführungsregelung bedurft. Durch dieses Verständigungsverfahren sind die Aussagen der EAS 2891 insoweit überholt, als sie sich auf die Anwendung des AOA beziehen. Desgleichen ist der Erlass vom , BMF-010221/2197-IV/4/2007, der die Anwendung des AOA auf die schweizerischen Betriebstätten auf Zeiträu...

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