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Umsetzung der Geldwäsche-Richtlinie im Glücksspielgesetz
Abgeordnete der Regierungsfraktionen haben einen Initiativantrag auf Änderung des Glücksspielgesetzes (837/A BlgNR 23. GP) eingebracht, welcher eine umgehende Umsetzung der 3. Geldwäsche-Richtlinie der Europäischen Union sicherstellen soll. Der Antrag wurde notwendig, weil die parlamentarische Arbeit an der diesbezüglichen Regierungsvorlage, die sich überdies mit komplexen Fragen zur zukünftigen Ausgestaltung des Glücksspielwesens befasst, bislang noch nicht abgeschlossen werden konnte. Die Umsetzungsfrist der 3. Geldwäsche-Richtlinie war bereits im Dezember 2007 abgelaufen, ohne dass bislang Bestimmungen für Spielbanken erlassen werden konnten, was - angesichts eines von der EU-Kommission bereits eröffneten Vertragsverletzungsverfahrens - mit der nun geplanten Novelle nachgeholt werden soll.