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Umsatzsteuerliche Behandlung von Über- und Doppelzahlungen
Nichtsteuerbarkeit aufgrund Analogie zu Fehlüberweisungen?
In der Praxis kommt es vor, dass Kunden über das für eine umsatzsteuerpflichtige Leistung geschuldete Entgelt hinaus Über- oder Doppelzahlungen leisten. In einem Urteil vom hatte sich der BFH mit der Frage zu beschäftigen, ob und, wenn ja, wann die zu viel erhaltenen Zahlungen beim Leistenden der Umsatzsteuer unterliegen.
1. Ausgangslage
Dem Urteil des BFH liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde: Eine GmbH erhielt irrtümlich in den Jahren 1990 und 1991 von ihren Kunden Über- bzw. Doppelzahlungen. Hiervon wurde im Jahr 1993 ein Teil an die Kunden zurückgezahlt. Der verbleibende Teil wurde im Jahr 1994 - nachdem die GmbH nicht mehr mit einer Rückforderung durch die Kunden gerechnet hatte - erfolgswirksam ausgebucht. Im Zuge einer Betriebsprüfung vertrat das Finanzamt die Ansicht, dass die ausgebuchten Beträge der Umsatzsteuer unterliegen, und erließ einen Änderungsbescheid für das Jahr 1994, in dem die verbliebenen Über- bzw. Doppelzahlungen mit dem Nettobetrag als Bemessungsgrundlage erfasst wurden.
Nach erfolglosem Einspruch und Klage beim Finanzgericht erhob die GmbH Revision. Die GmbH machte insbesondere geltend, dass die Überzahlungen (wenn überhaupt) nicht, wie vom Fi...