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Der Verein als Unternehmer
Die steuerlichen Konsequenzen der Vereinstätigkeit
Die steuerlichen Begünstigungen und die steuerlichen Konsequenzen der Vereinstätigkeit sind in den Vereinsrichtlinien dargestellt. Ob ein Verein begünstigt ist oder nicht, entscheidet von Amts wegen das Finanzamt. Neben den klassischen Vereinseinnahmen aus dem ideellen Bereich (Mitgliedsbeiträge, Spenden, Subventionen) werden oft zusätzliche Einnahmequellen erschlossen, um damit die Vereinstätigkeit zu finanzieren, wodurch Steuerpflicht eintreten kann. Zuerst sollen die typischen steuerpflichtigen Tätigkeiten und in der Folge die Möglichkeiten der Steuervermeidung bzw. -reduzierung dargestellt werden.
1. Vereinseinnahmen
Bei den Einnahmen muss hinterfragt werden, ob diese für die Erfüllung des Vereinszwecks
• unentbehrlich,
• entbehrlich oder gar
• begünstigungsschädlich
sind.
Der begünstigungsschädliche Hilfsbetrieb wird in § 45 Abs. 3 BAO definiert und in den Rz. 180 ff. Vereinsrichtlinien dargestellt. Die Einnahmen aus begünstigungsschädlichen Tätigkeiten sind umsatzsteuerpflichtig und die daraus erzielten Gewinne körperschaftsteuerpflichtig.
Wenn im Verein daher begünstigungsschädliche Einnahmen erzielt werden, ist grundsätzlich eine Steuerpflicht gegeben.