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SWK 1, 1. Jänner 2008, Seite R 2
Ferienwohnungsabgabe Stmk.
• Nach § 1 Stmk. Nächtigungs- und Ferienwohnungsabgabegesetz (NFWAG), ist die Ferienwohnungsabgabe eine ausschließliche Gemeindeabgabe. - (§ 9a Stmk. NFWAG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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