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Beteiligung: Teilwert
•" Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist der niedrigere Teilwert einer Beteiligung i. d. R. durch eine Unternehmensbewertung nach wissenschaftlich anerkannten Methoden nachzuweisen. - (§ 6 Z 2 lit. a EStG 1988), (Abweisung)
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