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SWK 1, 1. Jänner 2008, Seite 1

Verdeckte Ausschüttung

Die Darlehenshingabe an eine beteiligungsmäßig verbundene Gesellschaft stellt eine verdeckte Ausschüttung dar, wenn die Darlehensrückzahlung von vornherein nicht ernsthaft gewollt oder schon bei der Zuzählung praktisch unmöglich war. - (§ 8 Abs. 2 KStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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