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SWK 1, 1. Jänner 2008, Seite 32

Unternehmensunterbrechung entbindet Kleinunternehmer nicht von Verzichtserklärung

Umsatzsteuerprobleme in Frage und Antwort

Gerhard Gaedke und Michael Tumpel

Nach Einstellung der gewerblichen Tätigkeit im Jahr 2001, für welche der Unternehmer vorher auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung bereits im Jahr 1995 gem. § 6 Abs. 3 UStG verzichtet hat, nimmt dieselbe Person im Laufe des Kalenderjahrs 2004 eine andere Tätigkeit als freier Dienstnehmer auf, ohne die Erklärung des Verzichts auf die Kleinunternehmerregelung zu widerrufen. Wirkt die Verzichtserklärung weiter?

Antwort: Der Widerruf eines Regelbesteuerungsantrags nach Ablauf der Bindung von fünf Jahren ist gem. § 6 Abs. 3 UStG spätestens bis zum Ablauf des ersten Kalendermonats nach Beginn dieses Kalenderjahres zu erklären. Wurde keine derartige Verzichtserklärung mit Ablauf des ersten Kalendermonats abgegeben, so führt nach Auffassung des , die zwischenzeitliche Einstellung der unternehmerischen Tätigkeit einer Person nicht zum Erlöschen der Verzichtserklärung. Die Formulierung "bindet den Unternehmer" setzt nach Ansicht des UFS lediglich voraus, dass zwischen den (zeitlich unterbrochenen) unternehmerischen Tätigkeiten eine Identität im Subjekt des Unternehmers vorliegt. Ist ein und dieselbe Person mit einer zeitlichen Unterbrechung unternehmerisch tätig, so führt diese Unt...

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