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SWK 1, 1. Jänner 2008, Seite 5

Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2008

Das BMF hat die Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2008 mit Erlass vom , GZ BMF-010222/0230-VI/7/2007, wie folgt festgesetzt:


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Altersgruppe
0 bis 3 Jahre
170 Euro
bis 6 Jahre
217 Euro
bis 10 Jahre
280 Euro
bis 15 Jahre
321 Euro
bis 19 Jahre
377 Euro
bis 28 Jahre
474 Euro

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