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Kinderbetreuungsgeld neu
Gegenüberstellung von neuer und alter Rechtslage
Am hat der Nationalrat die Änderungen zum Kinderbetreuungsgeldgesetz, die mit in Kraft treten, beschlossen. Im Folgenden sollen die Eckpunkte der neuen Regelungen den bisherigen Regelungen gegenübergestellt werden.
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Regelung | Neu ab | Alt |
Höhe, Bezugsdauer | Wahlmöglichkeit: • 14,53 Euro pro Tag, maximal bis zur Vollendung des 30./36. Lebensmonats (LM) • 20,80 Euro pro Tag, maximal bis zur Vollendung des 20./24. Lebensmonats • 26,60 Euro pro Tag, maximal bis zur Vollendung des 15./18. Lebensmonats | 14,53 Euro pro Tag, maximal bis zur Vollendung des 30./36.
Lebensmonats |
Mehrlingsgeburten | Unverändert, Erhöhung um 50 % des Grundanspruchs,
hinkünftig daher auch Wahlmöglichkeit | |
Fehlender Nachweis der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen | Reduktion des Kinderbetreuungsgeldes (KBG) ab dem 13./17./25. LM um
50 % | Reduktion des KBG ab dem 21. LM um 50 % |
Längere Bezugsdauer | Unverändert, sofern auch der andere Elternteil KBG
mindestens für den Zeitraum der länger möglichen Bezugsdauer (also mindestens 3, 4 oder 6
Monate) bezieht | |
Zuverdienstgrenze | 16.200 Euro pro Jahr | 14.600 Euro pro Jahr |
Einschleifregelung | Wird die Zuverdienstgrenze überschri... |